Wer darf einreichen?


Teilnahmeberechtigt sind Personen (oder Personengruppen) jeden Alters,
die einen wertvollen Beitrag zum aktiven Tierschutz in Wien leisten.
Projekte können selbst eingereicht oder auch von jemand anderem
(Einzelperson, Verein, juristische Person) nominiert werden.


Wann und wie kann eingereicht werden?


Die Ausschreibung für den Wiener Tierschutzaward 2010 startet mit
15. April 2010. Ab diesem Zeitpunkt können Sie  eigene Projekte
einreichen oder andere nominieren. Das Einreichformular können Sie
hier als PDF oder als Word Dokument herunterladen.

Sie können Ihre Initiative selbstverständlich auch per Brief direkt
bei der Tierschutzombudsstelle Wien einreichen .




Die Einreichfrist endet am
25. Mai 2010 um 16.00 Uhr.


einreichfrist verlängert bis 25. mai









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